Impfschutz überprüfen
Wie steht es um meinen Impfschutz
Auch außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinien gibt es Impfungen, die die gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtimpfungen übernehmen.
Diese sind in der Schutzimpfungsrichtlinie (§ 20d, Abs. 1 SGB V) festgelegt.
Sogar zusätzliche Impfkosten außerhalb dieser Regelung können die gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis übernehmen. Das Centrum für Reisemedizin (CRM) publiziert auf seiner Homepage eine Liste der Kassen, die Reiseimpfungen erstatten (www.crm.de/krankenkassen).
Weitere Übersichten zur Erstattung vom Impfungen - z. B. die Impfung gegen saisonale Grippe für unter 60-jährige, die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für über 18-jährige Frauen oder die Rotaviren-Impfung für Säuglinge - finden Sie unter www.impfkontrolle.de
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz und brinden Sie dazu Ihren Impfpass mit.